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Steuerpflichten für Immobilienbesitzer auf Mallorca - CPH Invest GmbH

Geschrieben von Christoph Albeck | 30.04.2024 21:50:18

Im Ernst: Wen interessieren eigentlich die Steuerpflichten für Immobilienbesitzer auf Mallorca?

Wahrscheinlich nur diejenigen, die es wirklich ernst meinen mit dem Kauf einer Immobilie auf der schönsten Insel der Welt.

Aber wussten Sie, dass Immobilienbesitzer auf Mallorca auch dann steuerpflichtig sind, wenn sie nicht auf Mallorca leben und arbeiten?

Gabeln. Leider ist es so. Dies gilt sowohl für Anleger als auch für Privatkunden. Der Gesetzgeber schreibt vor:

  • Wer seine Mallorca-Immobilie privat hält, muss auf Mallorca eine Steuererklärung abgeben.
  • Und jeder, der seinen Bauernhof besitzt, muss das Gleiche tun. Und dann auch in Deutschland.

Lesen Sie in diesem Artikel, ob Sie betroffen sind und was Sie dann tun müssen.

 

Auch für Mallorca-Immobilien als Kapitalanlage gelten Steuerpflichten

Zu Ihrer Sicherheit zunächst einmal: Unsere Kunden der CPH Invest GmbH sind davon nicht betroffen. Denn diese Kunden profitieren von einem wesentlichen Vorteil: Sie investieren nicht direkt in Spanien, sondern profitieren von unserer Expertise in diesem spannenden Immobilienmarkt und beteiligen sich an einem Immobilienprojekt. Hier finden Sie unseren Kompass, wie Sie Ihr Geld mit CPH Invest optimal anlegen können.

Bei uns finden Sie ausgewählte Grundstücke als Kapitalanlage sowie Immobilienprojekte, die wir im Rahmen des Crowdfundings von Mallorca Immobilien finanzieren.

Was also, wenn Sie nicht zu den zufriedenen Kunden der CPH Invest GmbH gehören?

Sie haben wahrscheinlich „auf eigene Faust“ eine Immobilie auf Mallorca gekauft. Denn auf diesen Sachverhalt weisen die ehrlichen Makler auf der Insel durchaus hin.

Wann sind Sie betroffen?

Dann lesen Sie diesen Artikel. Wenn Sie sich als eigener Investor auf Mallorca an unserem Programm beteiligen und Ihr Projekt von uns betreuen lassen, informieren wir Sie selbstverständlich rechtzeitig über Ihre Fristen (siehe oben!)

Wollen Sie die Steuerfrage aussitzen? Keine gute Idee. Denn Steuerhinterziehung ist in Spanien längst kein Kavaliersdelikt mehr. Es lohnt sich also einfach nicht, den Termin zu verpassen. Denn die Erklärung kann man beim örtlichen Steuerberater abgeben und die Steuern sind meist sehr niedrig.When do you have to file a tax return?

Die Steuererklärung für Immobilieneigentümer auf Mallorca müssen Sie abgeben, wenn Sie nicht in Spanien wohnen. Ja, Sie haben richtig gelesen: Sie müssen diese Erklärung nur abgeben, wenn Sie nicht in Spanien leben.

Der Grund dafür liegt im spanischen IRNR-Gesetz. Wenn Sie in Deutschland wohnen, sind Sie daher verpflichtet, Mieteinnahmen in beiden Ländern anzugeben. Das heißt sowohl in Spanien als auch in Deutschland.

In Spanien, auch wenn Sie dort keine Mieteinnahmen erzielt haben! Denn Sie sehen Ihre Mallorca-Immobilie überhaupt nicht als Kapitalanlage.

Denn hier gilt auch die Eigennutzung als geldwerter Vorteil. Und führt somit zu einer pauschalen Mieteinnahme.

Muss man eine Steuererklärung abgeben? Hier erfahren Sie, wie Sie es richtig machen.

Diese Steuererklärung für Gebietsfremde heißt IRNR. Einkommensteuer für Gebietsfremde. Wenn Sie also in Deutschland leben und arbeiten und eine Immobilie in Spanien besitzen, müssen Sie eine IRNR einreichen. Lassen Sie dies am besten von einem spanischen Steuerberater für Sie erledigen. Das kostet in der Regel nicht viel Geld. Und du hast die Verantwortung abgegeben.

Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung endet am 31. Dezember!

Für jede Immobilie (für jedes IBI-Dokument) und für jeden Eigentümer (für jedes NIF) muss eine separate Erklärung abgegeben werden. Sie haben noch kein IBI erhalten? Erkundigen Sie sich bei Ihrer Community. Oder erhalten Sie einen Online-Zugang von ATIB.

Grundsätzlich werden Ferienwohnungen und Ferienhäuser, die NICHT vermietet werden und ausschließlich privat genutzt werden, mit dem fiktiven Nutzungswert besteuert.

Worauf Eigentümer, die ihr Ferienhaus vermieten, besonders achten müssen:
Diese Eigentümer müssen zusätzlich zum Selbstbelegungsformular eine gesonderte Erklärung über ihre aktuellen Mieteinnahmen abgeben.

In den letzten Jahren war das Thema IRNR eher ein Thema. Aber wer wurde freiwillig „vergessen“. Leider hat sich das in Zeiten knapper Budgets inzwischen geändert. Zudem „vergaßen“ viele Steuerzahler, ihre Mallorca-Immobilie in Deutschland anzumelden. Im Zuge eines immer perfekteren Informationsaustausches zwischen Deutschland und Spanien ist das keine gute Idee mehr. Steuererklärungen für Nichtansässige mit Immobilien in Spanien müssen von JEDER Eigentümerin eingereicht werden.

Das bedeutet: Für Nichtansässige, die Immobilien in Spanien besitzen, müssen alle im Grundbuch eingetragenen Personen eine eigene Steuererklärung abgeben. Beispielsweise Kinder, die beim Erwerb der Immobilie aus steuerlichen Gründen im Grundbuch eingetragen wurden.

Was passiert, wenn die Steuererklärung nicht abgegeben wird?

Dann kann es zu Strafen bis hin zur Kontopfändung kommen. Dies sollten Sie unbedingt vermeiden. Hier also noch einmal die fünf Kernpunkte von IRNR zusammengefasst. Auch der Weblink zum spanischen Finanzamt:

1. Jeder Nichtansässige, der eine Immobilie auf Mallorca besitzt, ist verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Auch wenn er in Spanien weder Mieteinnahmen noch sonstige Einkünfte erzielt. Das spanische Finanzamt betrachtet den fiktiven Nutzungswert Ihrer Immobilie als „Einkommen“ und möchte darauf Steuern erheben. Ausgenommen sind Spanier und Residenten (die Einkommensteuer zahlen) sowie Eigentümer, die ihre Immobilie über eine Firma (z. B. deutsche GmbH oder spanische SL) halten.
2. Die Bemessungsgrundlage beträgt fast immer 1,1 Prozent des Katasterwertes. Dieser Wert lässt sich aus dem jährlichen Grundsteuerbescheid IBI ablesen, der daher einzureichen ist. (Katasterwerte vor 1991 werden mit 2 % besteuert).
3. Auf dieser Bemessungsgrundlage sind Steuern in Höhe von 19 Prozent zu entrichten.
4. Die Steuererklärung ist im Wege der Selbstveranlagung (Selbstbesteuerung) abzugeben. Der Steuerpflichtige muss nicht nur die Erklärung vorbereiten. Den selbst errechneten Betrag müssen Sie auch an das Finanzamt abführen. Seit Kurzem ist die Zahlung auch über das deutsche Bankkonto möglich. Dies muss dann in der Erklärung angegeben werden.
Sie können hierfür auch einen Steuerberater beauftragen.
5. Es muss online ein Formular (Modell 210) ausgefüllt werden, das auf der Website der Agencia Tributaria (spanische Steuerbehörde) unter folgendem Link zu finden ist:
https://www2.agenciatributaria.gob.es/es13/h/ie32100b.html?idi=ES

Achtung: Steuerpflichten für Immobilienbesitzer auf Mallorca – viele Daten werden abgefragt:

Spanische Steuernummer (NIE),
Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland,
Adresse des Hauptwohnsitzes in Deutschland,
Adresse der Immobilie auf Mallorca, Grundsteuerbescheid (IBI)

Weitere Informationen zum Thema:

Link to the Spanish tax office Modelo 210 (English)