Was steht eigentlich auf einer Wohnbescheinigung auf Mallorca, damit Sie die Wohnung kaufen können?
Viele Anwälte auf Mallorca „öffnen ein Fass“ mit einer fehlenden Wohnbescheinigung, wie es so schön heißt. Der Karton, auf Spanisch „cédula de habitabilidad“ genannt (weil er früher auf Karton ausgestellt war), ist blau und stammt vom Consell de Mallorca, der Regierung der Insel.
Die Grundidee besteht darin, dass die Inselregierung einen Überblick über alle Grundstücke auf der Insel erhält, die zu Wohnzwecken genutzt werden. Insofern steht diese Cédula am Ende einer ganzen Reihe von Verwaltungsvorgängen. Wenn einem also beim Kauf einer Immobilie eine Cédula gezeigt wird, ist das ziemlich gut. Es ist ein Zeichen dafür, dass Ihr Objekt beschlagnahmt wurde.
Wie bekommt man eigentlich eine Wohnbescheinigung? Und kann ein Immobilienentwickler den Prozess beschleunigen, um seine Immobilie schneller verkaufen zu können?
Am Anfang steht die Akzeptanz des Aufbaus der Gemeinschaft. Jeder Projektentwickler ist verpflichtet, seine Bauleistungen von der Gemeinde genehmigen zu lassen. Die Genehmigung des Baus durch die Gemeinde wird oft fälschlicherweise mit der Genehmigung durch die „Fakultative Direktion“ verwechselt. Dies ist die Bauabnahme durch den Architekten.
Der Architekt genehmigt den Bau und sendet diese Bescheinigung an die Gemeinde. Anschließend kommt sie mit ihrem eigenen Architekten und begutachtet die fertige Immobilie. Die Rechtsabteilung der Gemeinde erstellt die sogenannte „Erstbezugslizenz“, die dann wiederum an den Consell Insular übermittelt wird.
Jeder Projektentwickler ist gut beraten, diesen Prozess zu beschleunigen, indem er sich von Zeit zu Zeit bei der Gemeinde über die Situation informiert. Leider stehen ihm keine anderen Möglichkeiten offen. Es heißt also: abwarten und Tee trinken.
Was passiert, wenn für eine Immobilie auf Mallorca keine Bewohnbarkeitsbescheinigung vorliegt? Wie ist die Rechtslage?
Im Grunde passiert bei einer vermissten Cédula zunächst nichts. Denn es steht Ihnen im privaten Vertragsrecht selbstverständlich frei, Verträge abzuschließen – auch notariell. In sehr seltenen Einzelfällen kann es natürlich vorkommen, dass die Immobilie nie eine Baugenehmigung von der Gemeinde erhält. Das solltest du natürlich überprüfen. Doch in der Regel verkaufen Projektentwickler bereits, bevor die Bewohnbarkeitsbescheinigung vorliegt. Dies ist für Sie immer risikofrei, wenn der Projektentwickler bereits mehrere identische Häuser in derselben Urbanisation gebaut hat.